Vorgehensweise.
Ein klärendes Telefonat
So verschieden wie jeder Mensch ist, so verschieden ist auch jeder Schiedsfall. Wenn Sie nicht sicher sind wie Sie handeln sollten, rufen Sie doch bitte die zuständige Schiedsperson an und klären die weitere Ver­fahrens­weise telefonisch. Hier erhalten Sie die in­di­vi­duel­le Be­ratung, ob ein Schiedsverfahren sinnvoll und not­wendig ist.
Der Antrag
Das Schiedsamt wird "auf Antrag" tätig. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. Sie reichen ein formloses und von Ihnen unterschriebenes Schriftstück in Briefform ein. Alternativ können Sie die Beantragung auch persönlich und zur Niederschrift bei der Schiedsperson vornehmen lassen. Welche Informationen in einem Antrag vor­han­den sein müssen, finden Sie auch in der Check­liste.
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Die Legitimation Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner müssen sich spätens bei der Verhandlung durch Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass legitimieren. Daher bitte die not­wen­di­gen Papiere nicht vergessen. Die Verhandlung
In der Verhandlung selbst tauschen die Parteien ihre Standpunkte aus. Die Schiedsperson kann selbst auch Lösungsvorschläge machen. Es wird nach Möglichkeit eine gütliche Einigung durch einen Vergleich an­ge­strebt.
Rechtswirkung
Aus dem protokollierten Vergleich kann auch die Voll­streckung betrieben werden. Der Vergleich ist 30 Jahre gültig.
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